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Auswertung der derzeitigen Art und Weise des Umgangs mit Abfällen in Einklang mit der gültigen Legislative |
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Ausarbeitung interner Richtlinien für den Umgang mit Abfällen und Kategorisierung von Abfällen |
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Ausarbeitung der Art und Weise der Abfallevidenz |
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Ausarbeitung von Meldungen über die Produktion und den Umgang mit Abfällen |
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Vorschläge für Orte und Kennzeichnung von Abfallsammelstellen |
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Ausarbeitung von Identifikationsscheinen für gefährliche Abfälle (Sondermüll) |
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Ausarbeitung von Plänen für die Abfallwirtschaft des Abfallproduzenten |
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Ausarbeitung von Abfallbasisbeschreibungen |
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Entnahme repräsentativer Abfallproben und deren Analyse in einem akkreditierten Labor, anschließende Analysenauswertung |
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Bewertung gefährlicher Abfalleigenschaften H1, H2, H3-A, H3-B, H12, H13, H14 |
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Fachgutachten (für den Bedarf des Umweltstaatsfonds, der Katasterämter …) |
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Ausarbeitung eines komplexen Know-hows für den Umgang mit Abfällen |
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Beratungen und Konsultationen |
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Aktualisierung sämtlicher legislativer Anforderungen |